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Die Nationalsozialisten haben die »Argumente«, mit denen die künstlerische Moderne verspottet und beschimpft wurde, nicht erfunden, sondern die Äußerungen des Unverständnisses und der Ablehnung begleiteten den Aufstieg der modernen Kunst von Anfang an. Auch solche Anschauungen fallen – sofern sie nicht juristisch relevante Tatbestände erfüllen – unter das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Demokratie. Das Besondere nationalsozialistischer Kunstpolitik liegt in dem Umstand, dass diese privaten Meinungen staatlich sanktioniert und zum Leitfaden für das Handeln öffentlicher Einrichtungen und schließlich des Staates selbst umfunktioniert wurden. Die moderne Kunst wurde öffentlich an den Pranger gestellt.
Alle drei Städte gehörten schon vor der territorialen Ausdehnung ab 1938 zum Deutschen Reich. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs befanden sie sich durch die im Potsdamer Abkommen 1945 geregelte geographische Neuordnung in Gebieten der polnischen bzw. sowjetischen Verwaltungshoheit. Damit waren sie von der juristischen Klärung der Beschlagnahmeaktion und den musealen Regenerationsbestrebungen in Deutschland ausgeschlossen. Die besonderen Umstände geben Anlass, Licht auf die damaligen Geschehnisse zu werfen und nach den Auswirkungen bis heute zu fragen.